FAQ

Frage: Sind die Drohnenflüge gesetzlich reguliert?

Antwort: Ja, die Flüge sind gesetzlich reguliert wir halten uns an die geltenden Vorschriften und Gesetze im Zusammenhang mit Drohneneinsätzen. Dies umfasst die Einhaltung von Flugbeschränkungen, Sicherheitsbestimmungen und behördlichen Genehmigungen.

Frage: Welche Voraussetzungen gelten für den Einsatz von Drohnen?

Antwort: Die Voraussetzungen für den Einsatz von Drohnen können je nach Umgebung variieren. Wir berücksichtigen Aspekte wie den Flug in Wohngebieten, dicht besiedelten Gebieten, in der Nähe von Flughäfen oder anderen sensiblen Orten. Wir achten darauf, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

Frage: Wie sorgen Sie für Datenschutz und Privatsphäre bei Drohnenaufnahmen?

Antwort: Datenschutz und Privatsphäre haben für uns höchste Priorität. Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte von Personen und sorgen dafür, dass keine sensiblen Informationen, wie Gesichter, Namen oder Hausnummern, auf unseren Aufnahmen sichtbar sind. Bei Bedarf informieren wir betroffene Parteien und bitten um ihre Einwilligung.

Frage: Welche Rahmenbedingungen muss ich beachten, um Drohnen-Dienstleistungen für eines Miethauses in Anspruch zu nehmen?

Antwort: Wenn Sie Luftaufnahmen oder Videos für ein Mehrfamilienhaus in Betracht ziehen, beachten Sie folgende Rahmenbedingungen:

Erlaubnis des Grundstückseigentümers: Sie benötigen die Erlaubnis des Grundstückseigentümers, um die Drohne auf seinem Grundstück starten und landen zu dürfen.

Zustimmung zur Foto-/Videoaufnahme: Der Grundstückseigentümer muss der Foto-/Videoaufnahme seiner Immobilie und einer möglichen Veröffentlichung zustimmen.

Genehmigung in dicht besiedelten Gebieten: Falls sich das Gebäude in einem dicht besiedelten Gebiet befindet und das Nachbargrundstück überflogen werden muss, ist eine Genehmigung erforderlich.

Schutz der Persönlichkeitsrechte: Sie müssen die Persönlichkeitsrechte der Personen auf dem Grundstück und in umliegenden Gebäuden wahren. Namen, Hausnummern oder Straßennamen dürfen nicht sichtbar sein.

Information der Mieter: Die Mieter sollten über den geplanten Flug und die Aufnahme informiert werden.

Luftverkehrsgesetz §21h: Der Flug in Wohngebieten muss nach dem Luftverkehrsgesetz §21h in der offenen Kategorie A1 erfolgen, was die Drohnenauswahl (Gewicht) einschränkt.

Frage: Muss ich die Mieter vorab um ihre Einwilligung bitten?

Antwort: Es ist ratsam, die Mieter über den geplanten Flug und die Foto-/Videoaufnahme zu informieren.

Frage: Welche Unterstützung kann Ihr Team in Bezug auf die Einholung der Erlaubnis des Grundstückseigentümers bieten?

Antwort: Der Grundstückseigentümer kann in Zusammenarbeit mit unserem Team die Mieter informieren, da er Zugang zum Grundstück hat und einen Aushang über den geplanten Flug machen kann. Wir können bei diesem Prozess unterstützen und weitere Informationen bereitstellen.

Frage: Haben Sie eine Versicherung für mögliche Schäden oder Unfälle?

Antwort: Ja, wir verfügen über eine Haftpflichtversicherung, die Schäden oder Unfälle abdeckt, die im Zusammenhang mit unseren Drohneneinsätzen auftreten könnten.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.